Evangelisches Kinderheim Sonnenhof -  Hilfen zur Erziehung

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Sonnenhof e.V.
Kinder- und Jugendhilfe
Gegründet 1906
Berlin - Spandau

Überblick

„Wir versetzen keine Berge, wir ebnen gemeinsam Wege.“

Der im Jahr 1894 von Pfarrer Spengler initiierte Verein Evangelisches Kinderheim Sonnenhof e.V.,
der 1906 ein Kinderheim eröffnete, um in Not geratenen Kindern und ihren Eltern zu helfen, stellt
heute – mehr als hundert Jahre nach seiner Gründung – einen bedarfsorientierten, differenzierten
Verbund von stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung dar.

Grundlage unserer Hilfeangebote ist es, am einzelnen Kind, Jugendlichen, seiner Familie ihren
Ressourcen und ihrem Entwicklungstempo orientierte Hilfen anzubieten und in einem gemeinsamen
Verstehensprozess kreativ weiterzuentwickeln.
Wir haben daher Betreuungsformen entwickelt, die vom Heim als zweitem Zuhause über
familienorientierte und familienergänzende Lebensgemeinschaften bis zum Sprungbrett in die
Selbständigkeit reichen und um ambulante Angebote ergänzt werden. In acht verschiedenen
Wohngruppen und Projekten stellen wir 51 Plätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
im Alter von vier bis über 18 Jahren zur Verfügung.
Für alle Projekte und Wohngruppen gilt unserem integrativen Arbeitsschwerpunkt gemäß, dass wir
in Einzelfällen auch von einer seelischen Behinderung bedrohte, psychiatrienahe oder auch Kinder
und Jugendliche mit geistiger Behinderung (aufgrund unserer Spezialisierung, häufig mit einer
Diagnose aus dem Bereich der Fetalen Alkoholspektrum-Störungen) mit erzieherischem Bedarf aufnehmen.

In Umsetzung unseres zweiten Arbeitschwerpunktes, der Familienorientierung, gilt für alle Wohngruppen,
dass nach Bedarf und Vereinbarungen im Hilfeplanverfahren Rückführungen in die Herkunftsfamilien
gemäß unserem Familienberatungskonzept einzelfallorientiert und in enger Zusammenarbeit mit
ambulanten Kooperationspartnern, gemeinsam mit den Familien und ihren Sozialarbeitern, erarbeitet
werden können.

Rechtsgrundlage unserer stationären Arbeit sind die § 27 i. V. m. §§ 34, 35a, 41 SGB VIII, sowie in
Einzelfällen § 53.1 SGB XII. Für den ambulanten Bereich gelten die §§ 27.3, 30, 35 und 35a SGB VIII,
sowie 53.1 SGB XII.

Die konkrete Ausformung der Hilfeformen ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen dargestellt:
– Familienergänzend/ersetzend arbeitende Erziehungswohngruppen mit innewohnenden
   ErzieherInnen/SozialpädagogInnen (Wohngruppen "Nemo“, "Terra X", "Torweg", "Weißes Haus“
   und "Luna“)
– Wohngemeinschaft für junge Menschen mit besonderen Schwierigkeiten (WG Hinter den Gärten)
– An individuelle Bedürfnisse angepasste Betreuung in einer eigenen Wohnung
– Ambulante Betreuung für Jugendliche/junge Erwachsene im Rahmen ihrer Verselbständigung
– Ambulante Psychotherapie in Einzelfällen
– Ambulante Familientherapie in Einzelfällen