Evangelisches Kinderheim Sonnenhof -  Hilfen zur Erziehung

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Sonnenhof e.V.
Kinder- und Jugendhilfe
Gegründet 1906
Berlin - Spandau

Leitgedanken (→ in leichter Sprache)

„Wir versetzen keine Berge, wir ebnen gemeinsam Wege“

Der im Jahr 1894 von Pfarrer Spengler initiierte Verein Evangelisches Kinderheim Sonnenhof e.V., der 1906 ein Waisenhaus eröffnete, um in Not geratenen Kindern und ihren Eltern zu helfen, stellt heute – mehr als hundert Jahre nach seiner Gründung – eine bedarfsorientierte, differenzierte Jugend- und Eingliederungs­hilfe­einrichtung mit christlich humanistischer Tradition dar.
Unserer christlich humanistischen Tradition folgend, fühlen wir uns besonders der integrativen/inklusiven Arbeit verpflichtet und bemühen uns in der Weiter­entwicklung unserer Lebens­gemeinschaften und ambulanten Leistungen um die Überwindung von Ausgrenzung und eine Haltung des Respekts auch gegenüber dem, was zunächst fremd erscheint – wir bemühen uns, dazu beizutragen, dass das Leben, das gestört, behindert oder auf Abwegen war, wieder lebbar wird. Unserer besonderen Verpflichtung, die Kinder, Jugendlichen und leistungs­berechtigten Erwachsenen vor allen Formen der Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen, begegnen wir mit einem Ehrenkodex, der für alle Mitarbeiter*innen verbindlich ist und den wir in Förderung von Inklusion und Teilhabe, Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkung (Partizipation) und allen zugänglichem Beschwerde­management, mit Leben erfüllen.

Grundlage unserer Angebote ist es, am einzelnen Kind, Jugendlichen, seiner Familie und am einzelnen Leistungsberechtigten, seinen/ihren Ressourcen und seinem/ihrem Entwicklungstempo orientierte personenzentrierte Hilfen/Assistenzleistungen anzubieten und in einem gemeinsamen Verstehens­prozess kreativ weiterzuentwickeln. Orientierende Grundlage sind neben der UN-Behindertenkonvention, die Kinderrechte, die auf die UN- Kinderrechtskonvention zurückgehen und in Deutschland 1992 in Kraft getreten sind.

Wir haben daher Betreuungsformen entwickelt, die vom Heim als zweitem Zuhause über familien­orientierte und familien­ergänzende Lebens­gemeinschaften bis zum Sprungbrett in die Selbständigkeit reichen, um ambulante Angebote und unsere Angebote der Eingliederungs­hilfe für Erwachsene mit FASD ergänzt werden.

In zehn inklusiven familienanalogen Gruppen und individuellen Betreuungsangeboten, sowie Intensivgruppen/Intensivplätzen stellen wir 35 Plätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 2 bis über 18 Jahren zur Verfügung.
Rechtsgrundlage unserer stationären Arbeit sind § 27 i. V. m. den §§ 34, 35a, 41 SGB VIII, sowie § 99 SGBIX (früher § 53.1 SGB XII). Für den ambulanten Bereich gelten die §§ 30 und 35 SGB VIII.

Wir bemühen uns, die vorhandenen Bindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu halten und zu festigen. Schwerpunkt unserer Arbeit sind daher die Familien, die wir in unsere Arbeit mit einbeziehen – auch dann, wenn es sich in Fällen familiärer Brüche oder Katastrophen um „innere Eltern“ als psychische Repräsentanten oder um Ersatzpersonen handelt. Im Prozess der Familienberatung und Familienarbeit bemühen wir uns darum, zur familiären Beziehungsklärung, Fähigkeits­entwicklung, Erziehungs­verantwortung und wenn möglich, Rückführung beizutragen.

Unserem Selbstverständnis entspricht der Auftrag des KJHG § 1, Abs.1, nach dem jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
Wir bemühen uns, jungen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen, zu ermöglichen und sie entsprechend der UN-Behindertenkonvention ganzheitlich zu fördern (§ 99 SGB IX).

Der Evangelische Verein Sonnenhof e.V. hat Mitte der 90er Jahre begonnen einen Schwerpunkt in der Betreuung von Kindern, die durch Alkohol in der Schwangerschaft geschädigt worden sind, zu bilden. Alkohol während der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache angeborener Behinderungen, so genannter Fetaler Alkoholspektrumstörungen (FASD). Menschen mit FASD benötigen aufgrund ihrer hirnorganischen Beeinträchtigungen z.T. umfangreiche Assistenzleistungen um die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Aus unseren täglichen Erfahrungen mit den vielfältigen Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft, entwickelten wir im Jahr 2007 folgende Projekte:

  • – die deutschlandweit erste Beratungsstelle für alkoholgeschädigte Kinder
  • – die deutschlandweit erste Wohngemeinschaft für erwachsene Menschen mit FASD

Die Beratungsstelle haben wir in unser FASD-Fachzentrum www.fasd-fachzentrum.de überführt und das Beratungsangebot um Diagnostik für Erwachsene, Fortbildung für Fachkräfte, Psychoedukation für Menschen mit FASD (Präventionskurs Stress-Stop) und FASD-Präventionsarbeit mit Erfahrungsexperten erweitert.
Das Betreuungsangebot für Erwachsene mit FASD haben wir gleichfalls bedarfsorientiert erweitert, sodass wir zurzeit ca. 25 Plätze in drei Wohngemeinschaften und dem Betreuten Einzelwohnen anbieten können.

Wir gewährleisten daher:

  • – Schutz – auch Gewaltschutz- und Halt im -pädagogischen- Alltag
  • – Sorgfältige Personenzentrierte Erarbeitung des Hilfe- /Förder- und Assistenzbedarfs im Aushandlungsprozess mit allen Beteiligten
  • – Darauf abgestimmtes pädagogisches, betreuerisches und therapeutisches Handeln
  • – Kontinuierliche Reflexion des pädagogischen Handelns
  • – Erarbeitung zukunftsbezogener, an Selbstbestimmung, Teilhabe, Partizipation und Normalisierungsprinzip orientierter Lebensperspektiven
  • – Assistenz bei der Entwicklung einer Identität als Mensch mit FASD

Dabei kooperieren wir mit Partnern, die bereit sind, unsere integrative /inklusive Arbeit zu unterstützen und gemeinsam mit uns individuelle Wege in der Betreuung zu gehen:

  • – mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Teilhabe- und Sozialämtern als Rehabilitationsträgern
  • – mit den Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychiatrie
  • – mit therapeutischen Fachkräften und Beratungsstellen
  • – mit Ärzten und Fachärzten
  • – mit Kinder- und Jugendpsychiatrischem sowie Sozialpsychiatrischem Dienst
  • – mit allen Schulen in der Umgebung
  • – mit Vereinen vor Ort
  • – mit den zuständigen Stellen der Polizei und Justiz
  • – mit den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter
  • – mit Werkstätten
  • – Betreuer*innen nach Betreuungsrecht
  • – mit FASD Deutschland als Interessenvertretung von Menschen mit FASD

Diese Leitgedanken bilden den Rahmen für unsere erzieherische, heilpädagogische, sozialtherapeutische und lerntherapeutische Betreuungsarbeit und sind für alle Mitarbeiter*innen verbindlich.

Stand: September 2021